Update Feature: Digitale Zeitwirtschaft

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Das Ende der Stundenzettel! Daten in Echtzeit und zentral. Weniger Verwaltungsaufwand und ein Plus an Zeit, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können! Ab sofort steht Ihnen mit der Zeitwirtschaft ein neues Feature zur Verfügung. Es umfasst An-/Abwesenheiten (Urlaub, Krankheit, etc.) sowie die Zeiterfassung.

Auch wenn noch nicht in nationales Recht überführt: die Zeiterfassung ist seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Mai 2019 für Arbeitgebende verpflichtend. Es soll gewährleistet werden, dass die Arbeitszeiten aller Mitarbeitenden genau erfasst werden. Zeiterfassungssysteme müssen laut EuGH drei Kriterien erfüllen: Verlässlichkeit, Objektivität und Zugänglichkeit. Eine rechtskonforme und transparente Zeiterfassung ist daher für Unternehmen aller Größenordnungen wichtig. Seitens des deutschen Gesetzgebers gibt es noch keine eindeutigen Vorschriften. Jedoch hat im letzten Jahr das Arbeitsgericht Emden bereits zweimal entschieden, dass die Verpflichtung für Arbeitgeber auch ohne exakte gesetzliche Vorgabe besteht. Die Fälle machen deutlich, wie wichtig es ist, dieses Thema jetzt anzugehen.

An- und Abwesenheiten [HCM4HumanCapital]

HCM4HumanCapital ermöglicht ab sofort, Urlaub zu beantragen, Urlaub freizugeben und Resturlaube zu verwalten. Ihre Mitarbeitenden tragen ihren Urlaub über das Mitarbeiterportal ein und als Vorgesetzte bzw. HR Verantwortliche geben Sie den Urlaub frei. Genauso können Sie alle anderen Abwesenheitsarten wie Homeoffice oder außer Haus Termine managen und einsehen. Krankentage werden ebenfalls über das Feature gesteuert und Sie sehen die Krankenstände je nach Typ aufgelistet.

Zeiterfassung [HCM4HumanCapital]

Ab sofort können Sie rechtskonform und transparent die Arbeitszeiten erfassen. Ihre Mitarbeitenden aktivieren die automatische Zeiterfassung – egal ob aus dem Homeoffice oder aus dem Büro – und Sie erhalten eine minutengenaue Übersicht. Jeder Mitarbeitende kann zudem nachvollziehen, wie es in seinem Stundenkonto aussieht und ob er zum Beispiel viele Überstunden angesammelt hat oder gar in den Minusbereich gerutscht ist. Mit der elektronischen Zeiterfassung können Sie ebenfalls die Einhaltung des Mindestlohngesetzes nachweisen.

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